Mutloser Vorschlag des Regierungsrats für 2. Beratung der Steuergesetzrevision – FDP fordert bessere Entlastung von Mittelstand und Hauseigentümern

Der Entwurf des Regierungsrates zur 2. Beratung vermag die FDP Aargau nicht zu überzeugen. Wirklich erfreulich ist einzig der geplante Abzug für berufliche Aus- und Weiterbildungen, der hoffentlich dem Fachkräftemangel entgegenwirken wird. Hingegen wird trotz entsprechenden Prüfungsanträgen kein Weg zur Entlastung der Hauseigentümer, die aufgrund von bundesrechtlichen Anpassungen in jüngerer Vergangenheit mit deutlichen Mehrkosten konfrontiert sind, aufgezeigt. Stattdessen wird einmal mehr eine Grundstückgewinnsteuermassnahme vorgeschlagen, womit die Hausbesitzer zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die vom Grossen Rat – auf Antrag der FDP – deutlich beschlossenen Kinderabzüge sollen nur teilweise bzw. in reduzierter Form umgesetzt werden. Die von der FDP eingebrachte Idee einer Möglichkeit von höheren Abzügen für Kinderdrittbetreuung erteilt der Regierungsrat ebenfalls eine Abfuhr und damit auch der vermeintlich allenthalben akzeptierten Bemühungen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Angesichts der Finanzlage des Kantons ist es nicht nur mutlos, sondern unverantwortlich, die Entlastung von Mittelstand, Familien und Hauseigentümern auf ein Minimum beschränken zu wollen.

Die Finanzlage des Kantons ist sehr stabil. Sämtliche Schulden konnten in den vergangenen Jahren abgebaut und die Ausgleichsreserve mit fast einer Milliarde Franken geäufnet werden. Auf die Aussichten für das laufende Jahr sind sehr gut. Unter diesen Umständen ist es unverständlich, dass der Regierungsrat in der vorliegenden Steuergesetzrevision nicht mehr Mut aufbringt.

Tragende Bevölkerungsteile jetzt entlasten!

Es ist aus Sicht der FDP inakzeptabel, dass auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter Staatsvermögen aufgebaut wird. Vielmehr ist es höchste Zeit, den Mittelstand und die Eigenheimbesitzer nun richtig zu entlasten. Diese Gruppen bilden einen tragenden Teil der Gesellschaft und wurden durch Teuerung und stetig steigende Lebenshaltungskosten bzw. neue Zwangsabgaben in der Vergangenheit genug geschröpft. Auch bei der Senkung des Vermögenssteuersatzes besteht noch Potenzial, um für Leute mit einem Vermögen als Kanton attraktiv zu bleiben. Steuergünstige Nachbarkantone sind nah und den Verlust von guten Steuerzahlenden gilt es zu vermeiden. Die erneut vorgeschlagene Staffelung der Umsetzung der Revision ist aus FDP-Sicht nicht notwendig, sondern verzögert die Systemverbesserungen unnötig. Die Steuergesetzrevision soll per 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Die FDP Aargau hat für die 2. Lesung klar mehr erwartet. Familien, Mittelstand und auch Eigenheimbesitzer müssen jetzt gezielt entlastet werden. Eine Staffelung der Revision ist unnötig. Das Lavieren des Regierungsrates und Beharren auf kleineren Reduktionen ist angesichts der finanzpolitischen Situation enttäuschend. Steuerentlastungen von heute sind Investitionen in die Zukunft unseres Kantons!»
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:
«Der Vorschlag des Regierungsrats ist unbefriedigend. Der Grosse Rat hat in der 1. Lesung klar aufgezeigt, dass er verstärkte Steuerentlastungen will. So wurden etwa die FDP-Anträge für höhere Kinderdrittbetreuungsabzüge und Kinderabzüge deutlich gutgeheissen. Weitere Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuern oder bei Pauschalen für Liegenschaftsunterhalt wären möglich, die FDP hat Vorschläge eingebracht. Der Regierungsrat will diese Bälle offenbar nicht aufnehmen. Wir werden deshalb neuerliche Anträge prüfen.»
 

Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78