Gesundheitspolitische Gesamtplanung: Der Anfang eines langen Weges – FDP fordert konkrete Kostenabschätzungen und mehr Mut bei der Eigentümerfrage

Nach langen Verzögerungen hat der Regierungsrat heute endlich einen Entwurf für die neue gesundheitspolitische Strategie des Kantons Aargau präsentiert. Dieser fällt trotzt des grossen Umfanges inhaltlich leider eher mager aus. Die FDP Aargau wird das Papier in den kommenden Wochen detailliert studieren und eine fundierte Stellungnahme einreichen. Nach einer ersten groben Sichtung ist die FDP im Grundsatz einverstanden, dass die immensen Herausforderungen möglichst gesamtheitlich angegangen werden, so wie es die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl) vorsieht. Eine Entflechtung der konfliktbeladenen Mehrfachrolle des Kantons als Eigentümer, Finanzierer, Leistungsbesteller und Regulator ist zwingend und dringend notwendig. Dass die Kostenfolgen der geplanten Strategien völlig offenbleiben wertet die Vorlage stark ab und macht sie finanzpolitisch zu einer eigentlichen Blackbox. Die FDP erwartet hier in den kommenden Monaten Antworten. Zudem besteht bei der enormen Breite des Strategiepapiers mit 24 Einzelstrategien und 80 Massnahmen die Gefahr einer inhaltlichen Verzettelung ohne roten Faden. Entscheidend ist die Umsetzung der Massnahmen, die GGpl als übergeordnetes Planungsinstrument bleibt sonst toter Buchstabe.

Das Vorlegen einer überarbeiteten Strategie nach über 13 Jahren war höchste Zeit, eigentlich bereits deutlich zu spät. Ein Privatunternehmen wäre ohne strategisches Update über so einen langen Zeitraum längst in den Konkurs gegangen. Im Aargau beschränkte sich dies auf den staatlich verhinderten Beinahe-Konkurs eines Kantonsspitals, was jedoch allein schon katastrophal genug ist.

Kostenfolgen müssen aufgezeigt werden
Konkrete Zahlen zu den Kosten sucht man in der GGpl vergebens. Die FDP erwartet, dass Leistungskennzahlen vorgelegt werden, anhand denen der Fortschritt betriebswirtschaftlich gemessen und analysiert werden kann. Die FDP befürwortet die Massnahmen, die zu Wettbewerb und Transparenz bei den Leistungserbringern führen. So kann das Kosten/Nutzen-Verhältnis von Massnahmen überprüft und der Fokus auf die Qualität gelegt werden. Leistungsziele wie Maximalzahlen für Behandlungen lehnt die FDP weiterhin ab.

Eigentümerfrage: Richtung stimmt, aber es fehlt an Mut
Die FDP Aargau fordert seit langem die Möglichkeit der Veräusserungen von Anteilen an kantonalen Gesundheitseinrichtungen. Mit dem Vorschlag, diese Möglichkeit für maximal 49 Prozent des Aktienkapitals zu schaffen, nimmt der Regierungsrat diese Idee nun auf, die entscheidende Entschlossenheit fehlt allerdings. Letztlich ist es wenig entscheidend, ob die Grenze für Anteilsveräusserungen bei 30 Prozent (aktuelle Regelung) oder bei 49 Prozent liegt.

Anreize für integrierte Gesundheitsversorgung schaffen
Die Förderung einer integrierten Versorgung wird von der FDP begrüsst. Eine interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern schafft Mehrwert. Die Digitalisierung bietet in diesem Bereich Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Der Einbezug der Leistungserbringer in die Umsetzung der Prozesse muss gewährleistet sein. Die Bestrebungen dürfen nicht zu mehr Bürokratie führen, sondern müssen das System effizienter machen.


Weitere Auskünfte:
Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78