Mit der Annahme der von der FDP initiierten und vom Volk im Mai 2022 angenommen Steuergesetzrevision zur Entlastung von Mittelstand und Unternehmen ist dem Kanton Aargau ein wichtiger Wurf gelungen. Die im Grossen Rat im Frühling 2023 verabschiedete Steuerstrategie will den eingeschlagenen erfolgreichen Weg weitergehen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Entlastung von Eigenheimbesitzern (gemeinsames Postulat der Fraktionen FDP und SVP) und Erhöhung der Kinderabzüge sowie für Kinderdrittbetreuung (Umsetzung einer FDP-Motion von Sabina Freiermuth und Silvan Hilfiker) sind weitere wichtige Schritte zur Erhöhung der Standortattraktivität des Aargaus als Wohnkanton. Dazu trägt auch die geplante Entlastung von Vereinen und Stiftungen bei.
Keine Verzögerung durch Staffelung – Umsetzung jetzt
Abgelehnt wird die Idee einer gestaffelten Umsetzung der Revision. Die FDP hatte sich bereits in der Anhörung dagegen ausgesprochen. Es geht darum, die durch Bundesrecht erzwungenen Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurück zu geben und nicht darum, Geld beim Staat zu horten. Entsprechend ist die Revision raschestmöglich umzusetzen und auf unnötige Zwischenstufen ist zu verzichten. Die Mehreinnahmen sollen jetzt zurückfliessen und nicht irgendwann später. Eine Staffelung würde in den ersten Jahren dazu führen, dass für den Kanton Netto-Mehreinnahmen generiert werden.
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Die Steuergesetzrevision kommt zum richtigen Zeitpunkt, da steigende Energiepreise und Inflation die Haushaltsbudgets belasten. Es ist entscheidend, die zusätzlichen Einnahmen des Kantons und der Gemeinden durch die Erhöhung der Liegenschaftsbesteuerung schnell zurückzugeben. Diese Revision ist ein bedeutender Schritt, aber sicherlich nicht der letzte auf dem Weg an die Spitze im interkantonalen Wettbewerb.»
Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78